Die häufigsten Fragen zum Bildungsgutschein
Bildungsgutschein - Was ist das?
Seit dem 01.01.2003 können sog. Bezugsberechtigte (Arbeitslosengeldempfänger) von den Arbeitsberatern bzw. -vermittlern der Bundesagentur für Arbeit/
ARGE Bildungsgutscheine ausgestellt bekommen. Mit dieser schriftlichen Bestätigung können sie an einer Fort- bzw. Weiterbildung oder Umschulung teilnehmen; die Kosten werden von der Agentur für Arbeit/
ARGE übernommen, wenn die Maßnahme nach § 85
SGB III zugelassen ist. Der Gutschein gibt das Bildungsziel, die Qualifizierungsinhalte, die Maßnahmedauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer (3 Monate), während dessen der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, an.
Durch den Bildungsgutschein erwartet sich die Bundesagentur für Arbeit/
ARGE mehr Wettbewerb zwischen den Bildungseinrichtungen und eine höhere Qualität in der Bildung. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Agentur für Arbeit/
ARGE die finanziellen Mittel zur Förderung der beruflichen Qualifizierung zur Verfügung hat und Bildungsgutscheine ausstellt.
Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Der/Die Arbeitssuchende bekommt vom Arbeitsberater bzw. -vermittler der zuständigen Agentur für Arbeit/
ARGE einen Bildungsgutschein, wenn im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung die Notwendigkeit einer beruflichen Qualifizierung für den/die Betreffende/-n festgestellt wurde.
Was ist beim Umgang mit dem Bildungsgutschein zu beachten?
Der Bildungsgutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum. Danach verliert er seine Gültigkeit. Dies gilt auch, wenn der Gutschein nicht vor Maßnahmebeginn mit den notwendigen Ergänzungen durch die Bildungseinrichtung bei der Agentur für Arbeit/
ARGE eingereicht wurde. Für eine nicht begonnene Maßnahme im zeitlichen Gültigkeitsbereich ist ein neuer Gutschein erforderlich.
Ein Bildungsgutschein kann nur bei einer Bildungseinrichtung im Tagespendelbereich eingelöst werden. Nur im Ausnahmefall (bei der Agentur für Arbeit/
ARGE zu erfragen) kann auch im überregionalen Bereich nach Bildungsträgern gesucht werden.
Was ist zu tun, wenn man einen Bildungsgutschein bekommen hat?
Zusammen mit dem Bildungsgutschein erhält der/die Arbeitssuchende eine Liste mit zugelassenen und nach AZWV zertifizierten Bildungseinrichtungen, die entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen im zeitlichen und regionalen Gültigkeitsbereich anbieten. Er/Sie setzt sich mit den gewünschten Einrichtungen in Verbindung und lässt sich beraten. Ist die Entscheidung für einen Bildungsträger gefallen, wird der Gutschein durch die Einrichtung ergänzend ausgefüllt. Der/Die Arbeitssuchende gibt den Gutschein vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit/
ARGE ab, ansonsten verfällt dieser.